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Sportfischen in Norwegen


Sportfischen ist eine spannende und nützliche Freizeitbeschäftigung, der heute wie in Zukunft so viele Menschen wie möglich nachgehen können sollten.
Sinn dieser Unterlagen ist es, alle deutschsprachigen Gäste über die in Norwegen geltende Gesetze und Bestimmungen, aber auch über einige mehr allgemeine Dinge zum Thema Sportfischerei zu informieren.
Unser aller Ziel sollte es dabei sein, die norwegischen Fischbestände zu schützen und zu gewährleisten, dass Sie viele entspannende aber auch erlebnisreiche Stunden beim Sportfischen verleben können. Eine Voraussetzung dafür ist natürlich, dass alle Sportfischer verantwortungsbewusst auftreten und aufeinander, auf andere Naturfreunde und nicht zuletzt auf die Natur selbst Rücksicht nehmen.
Unverantwortliche Verhaltensweisen, leider auch von Sportfischern, haben bereits, z.B. durch die Verbreitung der Elritze, zur Beeinträchtigung der Angelsportmöglichkeiten geführt. Mit der Einhaltung der im folgenden aufgeführten Fischereibestimmungen können auch Sie zur Erhaltung der norwegischen Fischbestände beitragen!
Die Fischerei auf Salmoniden (Lachs, Meerforelle, Meersaibling) und andere Süßwasserfische wird gesetzlich durch das "Lov om laks og innlandsfisk" und dazugehörende nationale und regionale Rahmenbestimmungen geregelt. Darüber hinaus können Grundeigentümer oder Fischereirechtinhaber örtlich geltende Fischereibestimmungen festlegen. Auskünfte darüber erteilen z.B. Verkaufsstellen von Angelkarten, Touristeninformationen oder der Provinzpräsident (Fylkesmannen). Beim Kauf von Angelkarten wird normalerweise über geltende Fischereibestimmungen informiert und oft sind die Bestimmungen auf der Angelkarte wiedergegeben.

Staatliche Fischereiabgabe
Um in Norwegen auf Lachs, Meerforelle und Meersaibling, andere Süßwasserfische fischen oder Edelkrebse fangen zu können, müssen alle Personen ab 16 Jahre eine staatliche Fischereiabgabe (Fiskeravgift) entrichten. Dies gilt auch für Grundeigentümer und andere Fischereirechtinhaber und allgemein für die Fischerei mit jeweiligem Fanggerät. Die Abgabe ist auch dann zu entrichten, wenn im Meer auf Lachs, Meerforelle oder Meersaibling gefischt werden will.
Die Abgabe ist von jeweils 01.04. bis 31.03. des darauffolgenden Jahres gültig. Für das Sportfischen auf Lachs, Meerforelle und Meersaibling, Süßwasserfische und Edelkrebse beträgt die Jahresabgabe NOK 180,-. Für das Sportfischen in Gewässern und zu Zeiten, in denen ausschließlich das Angeln auf Süßwasserfische oder Edelkrebse erlaubt ist, beträgt die Jahresabgabe NOK 90,-.
Seit dem 01.04.1994 kann für das Sportfischen auf Süßwasserfische und Edelkrebs auch eine Fischereiabgabe mit einwöchiger Gültigkeit gelöst werden. Eine Wochenkarte ist ab Post- oder Bankstempel für 7 Tage gültig und kostet NOK 45,- Die Abgabe kann auf allen Postämtern gelöst werden und zusammen mit der Überweisungsblankette erhalten Sie eine informative Broschüre über das Sportfischen in Norwegen.
Das Lösen der staatlichen Fischereiabgabe ist eine Voraussetzung für die Ausübung der Sportfischerei, gibt jedoch allein kein Recht bestimmte Gewässer zu befischen. Zusätzlich muss vor Ort beim jeweiligen Grundeigentümer eine für das Gewässer oder Gebiet geltende Angelerlaubniskarte gelöst werden.
Die Einnahmen, die aus der Erhebung der staatlichen Fischereiabgabe entstehen, werden für Maßnahmen der Hege und Verwaltung der Fischbestände und Gewässer und für Forschungszwecke verwendet.

Angelerlaubniskarten
Das Recht auf die Fischerei in Binnengewässern, wie z.B. Seen, Weihern, Flüssen und Bächen liegt in der Regel beim Grundeigentümer. Dies gilt sowohl auf Privatgrund, als auch Gemeinschafts- (allmenninger) und öffentlichem Grundeigentum. Um ein bestimmtes Gewässer oder Gebiet zu befischen, muss deshalb eine Angelkarte gelöst, oder eine Angelerlaubnis beim Grundeigentümer eingeholt werden. Angelerlaubniskarten werden im allgemeinen an verschiedenen Stellen, wie z.B. bei Grundeigentümern, in Sportgeschäften, Touristeninformationen, Campingplätzen usw. verkauft. In vielen Gemeinden und Provinzen sind bereits Übersichten über Angelgebiete mit Kartenausgabe erstellt worden. Die Angelkarten enthalten Angaben wann, wo und auf welche Weise geangelt werden darf. Vielerorts werden sowohl Tages-, Zweitages-, Wochen- als auch Saisonkarten angeboten.
Das Sportfischen im Meer und in den Fjorden ist ohne Angelerlaubniskarte für alle frei.

Privater Grundbesitz
Norwegen ist zu ca. 2/3 in privatem Grundbesitz. Die einzelnen Grundeigentümer allein, in Genossenschaften zusammengeschlossen oder auch Jäger- und Anglervereine, die Fischereirechte gepachtet haben, betreiben den Angelkartenverkauf.

Staatlicher Grundbesitz zur Gemeinnutzung (Statsallmenning)
Die größten "statsallmenninger" liegen in den Gebirgsgebieten der Trøndelag-Provinzen und in Süd-Norwegen. Der für den jeweiligen "statsallmenning" zuständige Verwaltungsvorstand (fjellstyre) verwaltet das Fischereirecht.
Personen, die derzeitig und über das letzte Jahr hinweg in Norwegen wohnhaft waren, haben nach Erlös einer Angelerlaubniskarte das Recht die Sportfischerei mit der Angelrute und der Handleine auszuüben. In den meisten "statsallmenninger" werden auch ausländischen Staatsangehörigen Angelkarten angeboten.

Staatlicher Grundbesitz
Die Fischereiverwaltung auf Staatsgrund in den Provinzen Nordland und Troms liegt bei der jeweiligen Bezirksverwaltung des staatlichen Unternehmens "Statskog". in diesen Gebieten haben alle nach Erlös eines Angelerlaubnisscheines auf dem Postamt, die Möglichkeit mit der Angelrute und der Handleine zu fischen.
Die Fischereiverwaltung auf staatlichem Grundbesitz in Finnmark, d.h. so gut wie in der ganzen Provinz, liegt beim "Finnmark jordsalgskontor" in Vadsø. Innerhalb Finnmarks können ausländische Staatsangehörige nach Erlös einer Angelkarte verpachtete, d.h. zumeist meerwandernde Salmoniden führende Gewässer mit der Angelrute und der Handleine befischen. Sonstige Gewässer können nur innerhalb einer Zone von fünf Kilometer beidseitig der Reichsstraßen befischt werden. Über das Sportfischen liegt eine spezielle Informationsbroschüre vor, die beim "Finnmark jordsalgskontor" erhältlich ist.
Die Angelkarte "Nord-Norgekortet" mit Gültigkeit in über 50000 Angelgewässern auf dem gesamten Staatsgrund in den Provinzen Nordland, Troms und in Finnmark innerhalb einer Zone von fünf Kilometern beidseitig der Reichsstraßen, ist auf allen Postämtern und beim "Finnmark jordsalgskontor" erhältlich.

Sportfischen für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können in der Zeit vom 01. Januar bis 20. August kostenlos angeln. An Gewässern mit Angelkartenverkauf muss eine Angelerlaubnis eingeholt werden; die Karte ist jedoch kostenlos. An Gewässern ohne Angelkartenverkauf braucht keinerlei Erlaubnis eingeholt werden. Gewässer, die ganz oder auf Teilstrecken Lachs, Meerforellen, Meersaiblinge führen, sowie der Fang von Edelkrebsen, sind von dieser Regelung ausgenommen.
Ebenfalls ausgenommen sind künstlich angelegte Gewässer und außerdem kann der Provinzpräsident (Fylkesmannen) bestimmte Gewässer von dieser Regelung ausnehmen. Erwachsene, die z.B. ein Boot rudern oder Jugendlichen auf andere Weise beim Angeln behilflich sind, müssen Angelerlaubniskarten lösen. Kinder unter 16 Jahren müssen sich nur an die von der öffentlichen Hand erlassenen und nicht etwaige lokale Fischereibestimmungen halten.

Sportfischen auf meerwandernde Salmoniden
In Binnengewässern darf das Sportfischen auf Lachs, Meerforelle und Meersaibling nur mit der Angelrute ausgeübt werden. Vereinzelt ist auch der Gebrauch von Handleinen auf zugefrorenen Seen zugelassen. An besonderen Aufstiegshindernissen, kann auf Verfügung des Provinzpräsidenten, nur mit Wurm ohne Schnurbeschwerung (wie z.B. Blei) oder mit der Fliege gefischt werden.
Im Meer darf das Sportfischen auf Lachs, Meerforelle und Meersaibling mit der Angelrute, Handleine, dem "Oter", sowie das Schleppfischen ausgeübt werden. Beim Fischen mit der Angelrute oder Handleine können bis zu drei Haken verwendet werden (z.B. ein Drilling oder ein Einzelhaken und ein Doppelhaken). Einzelhaken ausgenommen darf die Hakengröße Nr. 2/0 nicht überschreiten. Die maximal zulässige Hakengröße für Einzelhaken ist Nr. 4/0.
Als Angelköder sind ausschließlich zugelassen:
1. Wurm
2. Blinker Spinner, Wobbler
3. Fliege, wobei schwimmende Wurfschwimmer (Wurfpose) oder Fliegenschnüre, reine Bleischnüre ausgenommen, das Wurfgewicht ausmachen

Im Meer dürfen außerdem auch Naturköder, Garnelen ausgenommen, benutzt werden. In Binnengewässern darf die Schnur nur bei der Fischerei mit dem Wurm, z.B. durch Blei, beschwert werden.
Bei der Schleppfischerei auf meerwandernde Salmoniden dürfen pro Boot bis zu drei Schleppangelgeräte mit je maximal drei Ködern benutzt werden. Das Benutzen von Planer-boards ist nicht erlaubt.
Beim Fischen mit dem "Oter" dürfen nicht mehr als 8 Seitenarme mit je einer Fliege benutzt werden. Das Benutzen von Schnurbeschwerung (z.B. Blei) beim Fischen mit dem "oter" ist nicht zulässig.
Das Mindestmaß für meerwandernde Salmoniden beträgt 35 cm.
Die Dauer der Angelsaison auf meerwandernde Salmoniden (Lachs, Meerforelle, Meersaibling) ist sehr unterschiedlich. In der Regel beginnt die Angelsaison am 01. Juni, dauert jedoch in den Unterschiedlichen Flüssen unterschiedlich lang. Einzelne Flussläufe sind aufgrund stark geschwächter Lachsbestände ganzjährig geschont. Im Meer ist die Hauptangelzeit vom 01. Juni bis einschließlich 04. August.
Beim Provinzpräsident (fylkesmannen) oder in den Gemeinden werden dazu nähere Auskünfte erteilt.

Sportfischen auf Süßwasserfische
In Norwegen gibt es insgesamt 39 verschiedene Süßwasserfischarten. In weiten Teilen des Landes ist nur die Bachforelle und der Saibling heimisch. Zu den beliebten Sportfischen zählen u.a. auch der Flussbarsch, die Äsche und der Hecht.
Für die Sportfischer auf Süßwasserfische bestehen weitaus weniger Auflagen als für die Fischerei auf Lachs, Meerforelle und Meersaibling.
Allgemein können Süßwasserfische das ganze Jahr über und mit allen gesetzlich zugelassenen Angelgeräten und Ködern befischt werden. Innerhalb der vom Staat erlassenen Rahmenverordnungen können der Provinzpräsident und die einzelnen Grundeigentümer strengere Fischereibestimmungen und Schonzeiten verordnen.
Informationen über die vor Ort geltenden Fischereibestimmungen erhalten Sie beim Kauf der Angelerlaubnisscheine.

Fang von Edelkrebsen
Aufgrund der Gefahr der Verbreitung der Krebspest ist der Krebsfang in den Provinzen Østfold, Oslo, Akershus, Hedmark, Oppland, Buskerud generell untersagt. In den übrigen Provinzen ist der Fang von Edelkrebsen in der Zeit vom 06. August, 18.00 Uhr bis 14. September, 24.00 Uhr zulässig.
Die Kescherhaltung von Edelkrebsen ist nur am Fangplatz erlaubt. Tote oder kranke Edelkrebse, Krebsabfälle u.ä. dürfen nicht in Gewässer eingebracht werden. Benutztes Fanggerät muss vor jeder Fangsaison oder vor Gebrauch in einem neuen Gewässer desinfiziert und getrocknet werden.

Sportfischen im Meer
Im Meer ist das Sportfischen mit der Angelrute und der Handleine für jedermann frei, und die Entrichtung der staatlichen Fischereiabgabe oder der Kauf eines Angelscheines ist nicht erforderlich.
Für die Fischerei mit Netzen im Salzwasser gelten die vom Direktorat für Fischerei (Fiskeridirektoratet) erlassenen Verordnungen.

Fischkrankheiten
Fischkrankheiten und Parasiten stellen eine ernstzunehmende Gefahr für die norwegischen Fischbestände dar.
Eine der größten Gefahren ist mit dem Lachsparasiten Gyrodactylus salaris verbunden, mit dem bereits 35 norwegische Flussläufe infiziert sind. Die Junglachse werden von Tausenden dieses nur ungefähr einen 0,5 mm großen Parasiten befallen und der Parasitenbefall ist nahezu immer tödlich. Es werden weitere Maßnahmen ergriffen, um diesen Parasiten in den infizierten Flussläufen auszurotten.
Die gefährliche Fischkrankheit Furunkulose ist durch entflohene Zuchtlachse verbreitet worden. Die Verbreitung von Krankheit und Parasiten und die steigende Anzahl entflohener Zuchtlachse stellen eine Bedrohung für die wilden Lachsbestände dar.
Die Krebspest wird durch einen Pilz verursacht, der u.a. in den Grenzgebieten nach Schweden vorkommen kann. Die Krebspest verbreitet sich rasch und führt zur vollständigen Ausrottung des Edelkrebsbestandes. Aufgrund der Gefahr der Verbreitung der Krebspest besteht regional ein allgemeines Verbot des Krebsfanges (siehe unter "Fang von Edelkrebsen").
Durch Einhaltung dieser Vorsichtsmaßnahmen tragen auch Sie dazu bei, dass nicht weitere Flüsse von Krankheiten oder Parasiten infiziert werden:
1. Das Angelgerät muss ganz trocken sein, bevor es in einem neuen Gewässer benutzt wird.
2. Die Angelausrüstung, die in einem Gewässer benutzt wurde, wo der Verdacht auf eine Krankheitsinfektion besteht, ist zu desinfizieren. Nähere Auskünfte erteilen die veterinärärztlichen Behörden.
3. Wasserbehälter sollten nie direkt in ein Gewässer entleert werden.
4. Fische dürfen nicht in einem anderen Gewässer als dem, in dem sie gefangen wurden, ausgenommen und gewaschen werden.
5. Fischabfälle müssen vergraben oder auf einer Müllhalde deponiert werden.
6. Die Einfuhr oder das Aussetzen von Fischen, Krebsen und anderen wasserlebenden Organismen ist verboten.
7. Bei Verdacht auf Fischkrankheiten sollten der Grundeigentümer oder Kartenausgeber benachrichtigt werden.


Verhindern Sie die Ausbreitung von Arten!
In weiten Teilen Norwegens sind nur die Bachforelle und/oder wenige andere Fischarten verbreitet. Dies ist für die Hege der Fischgewässer von großem Vorteil. Um die Verbreitung von unerwünschten Fischarten und Kleinlebewesen zu vermeiden, wird darauf hingewiesen, dass das Aussetzen oder Überführen von Fischen, Krebsen oder Fischnährtieren grundsätzlich strengstens untersagt ist. Die Elritze, der Hecht, die Felche, der Saibling und andere Fischarten bevölkern ständig neue Gewässer. Neue Fischarten können innerhalb kurzer Zeit das über Jahrhunderte natürlich gewachsene Artengefüge in einem Gewässer zerstören. Speziell wird darauf hingewiesen, dass die Elritze nicht weiter verbreitet werden darf. Eine Reihe guter Forellengewässer wurde bereits zerstört, nachdem die Elritze als Angelköder benutzt, dort eingebracht wurde. Die Elritze konkurriert mit der Forellenbrut um das meist begrenzte Nahrungsangebot und raubt außerdem oft Eier und Brut der Forelle. Die Verwendung von lebenden Fischen als Köder ist grundsätzlich verboten.
Die Wasserpest ist eine neu eingeführte Wasserpflanze mit quirlständigen Blättern. Die Pflanze kommt in den unteren Teilen des Drammens- und Glomma-Wasserlaufes und in Seen um Oslo herum vor. Vereinzelt tritt sie auch in anderen Teilen des Landes auf, u.a. in der Provinz Vest-Agder und Rogaland. Die Wasserpest ist sehr schädlich und wird leicht, z.B. durch das Überführen von kleinen Pflanzenteilen in Booten oder Angelgeräten verbreitet. Die Pflanzenteile sterben bei vollständigem Abtrocknen ab. Angelgeräte und Boote müssen deshalb richtig trocken sein, bevor sie in einem neuen Gewässer benutzt werden.

Aufenthalt in der Natur
Die Möglichkeit sich zu Fuß frei in der Natur bewegen zu können, gehört zu den wichtigsten Voraussetzungen für die Ausübung der Sportfischerei. Dieses uralte norwegische Recht (norw. allemannsretten) erlaubt es auch in der freien Natur zu Rasten, zu Zelten und zu Übernachten. Zur freien Natur zählen alle Flächen außer landwirtschaftlichen Anbauflächen, Weideland, Schonungen, Grundstücken von Privathäusern und Bauernhöfen. Auch wilde Beeren dürfen gepflückt und Pilze gesammelt werden. Diese Möglichkeiten müssen jedoch auch Verantwortungs- und umweltbewusst wahrgenommen werden. Das Schädigen der Natur oder Zurlastfallen gegenüber Grundeigentümern oder anderen Naturfreunden ist zu unterlassen.
Boote ohne Motoren können in den meisten Seen und entlang der Küste benutzt werden. Boote mit Motoren dürfen nicht auf Seen benutzt werden, die kleiner als 2 Quadratkilometer sind.
Dieses Verbot gilt auch auf Seen, die als Trinkwasserquelle dienen, in Naturschutzgebieten u.ä. Für Boote von über 25t Gewicht muss der Bootsführer ein Bootsführerzertifikat nachweisen können. Boote mit Motoren über 10 PS oder deren Spitzengeschwindigkeit 10 Knoten überschreitet, dürfen nicht von Personen unter 16 Jahren geführt werden.
Beachten Sie auch folgendes:
Zelten Sie nie näher als 150 m von einem Haus oder einer Hütte entfernt. Ohne Genehmigung des Grundeigentümers dürfen Zelte, Gebirgsregionen ausgenommen, nicht länger als zwei Tage an einem Ort stehen.
Das Recht Beeren zu pflücken gilt nicht in den Moltebeer-Gebieten in den Provinzen Nordland, Troms und Finnmark.
Das Entfachen von Lagerfeuer ist in der Zeit vom 15. April bis 15. September außer im unbewaldeten Gebirge verboten.
Hunde müssen in der Zeit vom 01. April bis 20. August, oder wenn Tiere auf der Weide sind, an der Leine geführt werden.
Abfälle dürfen nicht hinterlassen und es muss aufgeräumt werden. Sie sind gerne wieder willkommen, wenn man nicht bemerken kann, dass Sie bereits einmal an Ort und Stelle waren.

Verhaltensregeln für den umweltbewussten Sportfischer
1. Tragen Sie beim Fischen immer eine gültige staatliche Fischereiabgabe und Ihren Angelerlaubnisschein bei sich!
2. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre fischen im Zeitraum von 01. Januar bis 20. August jeden Jahres kostenlos!
3. Machen Sie sich mit den Fischereibestimmungen vertraut und halten Sie diese auch ein!
4. Seien Sie der Fischereiaufsicht behilflich. Schreiten auch Sie gegen unerlaubtes Fischen ein.
5. Liefern Sie immer die gesetzlich verordnete Fangstatistik ab! Fischmarken müssen beim "Norsk Institut for naturforskning, Postbobs 3727, 7002 Trondheim" eingesendet werden!
6. Verhindern Sie die Verbreitung von Fischkrankheiten und Parasiten!
7. Das Fischen mit lebenden Köderfischen sowie das Überführen von Fischen ist untersagt!
8. Halten Sie sich von den Fischaufzuchten fern. Beim Angeln im Meer mindestens 100 m und beim bloßen Passieren wenigstens 20 m. Es ist verboten, näher als 200 m von Netzen, Keilwaden, Lachsnetzen, Angelschnüren u.ä. Geräten, die im Meer stehen, zu angeln.
9. Halten Sie die Mindestmaße ein und setzen Sie untermassige Fische behutsam zurück!